Kinderschutz beginnt bei uns selbst.
Wir schaffen einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche. Schutz, Würde und Respekt stehen in unserem Handeln an erster Stelle – gegenüber Mitarbeitenden, Besucher:innen und Kooperationspartnern gleichermaßen.
Acht Grundsätze für unser Handeln
Verbindlich für alle Mitarbeitenden, Besucher:innen und Kooperationspartner der Neovia gGmbH.
Wertschätzung & Respekt
Wir begegnen allen jungen Menschen achtsam, respektvoll und diskriminierungsfrei. Jede Form von Gewalt wird konsequent abgelehnt.
Schutz & Verantwortung
Wir handeln stets im Sinne des Kindeswohls (§ 8a SGB VIII). Schutz geht immer vor Beziehung oder Loyalität.
Nähe & Distanz
Wir gestalten Beziehungen professionell, reflektiert und transparent. Körperkontakt erfolgt nur angemessen und mit Zustimmung.
Grenzen achten
Wir respektieren die körperlichen und emotionalen Grenzen junger Menschen. „Nein“ wird ernst genommen.
Partizipation & Mitbestimmung
Kinder und Jugendliche werden gehört, beteiligt und ernst genommen. Sie kennen ihre Rechte und wissen, wo sie Hilfe bekommen.
Umgang mit Macht
Wir sind uns unserer Verantwortung und Machtposition bewusst. Macht wird nicht missbraucht, sondern dient dem Schutz.
Transparenz & Meldestrukturen
Auffälligkeiten oder Grenzverletzungen werden immer gemeldet. Es gilt: Hinsehen – Ansprechen – Handeln.
Professionalität & Weiterentwicklung
Wir reflektieren unser Handeln regelmäßig. Fortbildungen und Supervision sind verpflichtender Bestandteil.
„Unser Versprechen: Wir stehen für eine Kultur der Achtsamkeit, Offenheit und Verantwortung.“
— Institutioneller Verhaltenskodex der Neovia gGmbHVerbindliche gesetzliche Grundlagen
UN-Kinderrechtskonvention
Garantiert jedem Kind das Recht auf Leben, Entwicklung, Bildung und Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (Art. 3 & 12).
§ 8a SGB VIII
„Wird den Fachkräften ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Gefährdung des Wohls bekannt, ist eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.“
Bundeskinderschutzgesetz
Verpflichtet Einrichtungen zu verbindlichen Schutzkonzepten, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren.
Schutz auf drei Ebenen
Institutionell
Erweitertes Führungszeugnis vor Einstellung, Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden, regelmäßige Fortbildungen, verbindliches Schutzkonzept.
Konzeptionell
Kinderschutz ist im Leitbild und in der Konzeption verankert. Partizipation als Schutzfaktor, Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Standards.
Personell
Präventionsarbeit im pädagogischen Alltag, Aufklärung über Rechte und Grenzen, niedrigschwellige Beschwerdewege.
Vorgehen bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung
Fachliche Einschätzung
Sammlung von Beobachtungen und Hinweisen, Austausch im Team.
Einbindung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF)
Einschätzung gemäß § 8a SGB VIII und Empfehlung weiterer Schritte.
Einbezug der Sorgeberechtigten
Soweit keine akute Gefahr besteht.
Hilfen & Unterstützung
Hinweise auf Beratungsangebote und weiterführende Hilfen.
Meldung an das Jugendamt
Bei gewichtigen Anhaltspunkten – die Dokumentation erfolgt strukturiert und datenschutzkonform.
Interne & externe Beschwerdewege
Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt, zeitnah geprüft und lösungsorientiert bearbeitet – ohne Angst vor negativen Konsequenzen.
Interne Beschwerdewege
- Die persönliche Bezugsfachkraft
- Die Einrichtungsleitung
- Die Geschäftsführung der Neovia gGmbH – info@neovia-jugendhilfe.de
- Anonymer Kummerkasten in der Einrichtung
Das gilt für alle Beteiligten
- Beschwerden dürfen ohne Angst vor negativen Konsequenzen geäußert werden
- Beschwerdewege werden klar kommuniziert und sind jederzeit zugänglich
- Ergebnisse werden dokumentiert und zurückgemeldet
Externe, unabhängige Beratung – jederzeit & kostenlos
„Kinderschutz beginnt bei uns selbst. Professionelles Handeln bedeutet, die eigene Rolle kontinuierlich zu hinterfragen, Verantwortung zu übernehmen und Grenzen zu respektieren.“
— Kinder- & Jugendschutzkonzept der Neovia gGmbH