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Kinderschutz

Kinderschutz beginnt bei uns selbst.

Wir schaffen einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche. Schutz, Würde und Respekt stehen in unserem Handeln an erster Stelle – gegenüber Mitarbeitenden, Besucher:innen und Kooperationspartnern gleichermaßen.

Institutioneller Verhaltenskodex

Acht Grundsätze für unser Handeln

Verbindlich für alle Mitarbeitenden, Besucher:innen und Kooperationspartner der Neovia gGmbH.

1

Wertschätzung & Respekt

Wir begegnen allen jungen Menschen achtsam, respektvoll und diskriminierungsfrei. Jede Form von Gewalt wird konsequent abgelehnt.

2

Schutz & Verantwortung

Wir handeln stets im Sinne des Kindeswohls (§ 8a SGB VIII). Schutz geht immer vor Beziehung oder Loyalität.

3

Nähe & Distanz

Wir gestalten Beziehungen professionell, reflektiert und transparent. Körperkontakt erfolgt nur angemessen und mit Zustimmung.

4

Grenzen achten

Wir respektieren die körperlichen und emotionalen Grenzen junger Menschen. „Nein“ wird ernst genommen.

5

Partizipation & Mitbestimmung

Kinder und Jugendliche werden gehört, beteiligt und ernst genommen. Sie kennen ihre Rechte und wissen, wo sie Hilfe bekommen.

6

Umgang mit Macht

Wir sind uns unserer Verantwortung und Machtposition bewusst. Macht wird nicht missbraucht, sondern dient dem Schutz.

7

Transparenz & Meldestrukturen

Auffälligkeiten oder Grenzverletzungen werden immer gemeldet. Es gilt: Hinsehen – Ansprechen – Handeln.

8

Professionalität & Weiterentwicklung

Wir reflektieren unser Handeln regelmäßig. Fortbildungen und Supervision sind verpflichtender Bestandteil.

„Unser Versprechen: Wir stehen für eine Kultur der Achtsamkeit, Offenheit und Verantwortung.“

— Institutioneller Verhaltenskodex der Neovia gGmbH
Rechtlicher Rahmen

Verbindliche gesetzliche Grundlagen

UN-Kinderrechtskonvention

Garantiert jedem Kind das Recht auf Leben, Entwicklung, Bildung und Schutz vor jeglicher Form von Gewalt (Art. 3 & 12).

§ 8a SGB VIII

„Wird den Fachkräften ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Gefährdung des Wohls bekannt, ist eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.“

Bundeskinderschutzgesetz

Verpflichtet Einrichtungen zu verbindlichen Schutzkonzepten, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren.

Systematischer Kinderschutz

Schutz auf drei Ebenen

Institutionell

Erweitertes Führungszeugnis vor Einstellung, Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden, regelmäßige Fortbildungen, verbindliches Schutzkonzept.

Konzeptionell

Kinderschutz ist im Leitbild und in der Konzeption verankert. Partizipation als Schutzfaktor, Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Standards.

Personell

Präventionsarbeit im pädagogischen Alltag, Aufklärung über Rechte und Grenzen, niedrigschwellige Beschwerdewege.

Verbindliches Verfahren

Vorgehen bei Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung

Fachliche Einschätzung

Sammlung von Beobachtungen und Hinweisen, Austausch im Team.

Einbindung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF)

Einschätzung gemäß § 8a SGB VIII und Empfehlung weiterer Schritte.

Einbezug der Sorgeberechtigten

Soweit keine akute Gefahr besteht.

Hilfen & Unterstützung

Hinweise auf Beratungsangebote und weiterführende Hilfen.

Meldung an das Jugendamt

Bei gewichtigen Anhaltspunkten – die Dokumentation erfolgt strukturiert und datenschutzkonform.

Beschwerdemanagement

Interne & externe Beschwerdewege

Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt, zeitnah geprüft und lösungsorientiert bearbeitet – ohne Angst vor negativen Konsequenzen.

Interne Beschwerdewege

  • Die persönliche Bezugsfachkraft
  • Die Einrichtungsleitung
  • Die Geschäftsführung der Neovia gGmbH – info@neovia-jugendhilfe.de
  • Anonymer Kummerkasten in der Einrichtung

Das gilt für alle Beteiligten

  • Beschwerden dürfen ohne Angst vor negativen Konsequenzen geäußert werden
  • Beschwerdewege werden klar kommuniziert und sind jederzeit zugänglich
  • Ergebnisse werden dokumentiert und zurückgemeldet

Externe, unabhängige Beratung – jederzeit & kostenlos

Kinderschutzzentrum Berlin Unterstützung bei Belastungssituationen, Konflikten, Gefährdungshinweisen.

030 / 683 91 400 · kinderschutz-zentrum-berlin.de

Berliner Ombudsstellen für Kinder- und Jugendhilfe Unabhängige Beratung & Begleitung bei Konflikten im Hilfeprozess.

030 / 23 27 60 88 · info@ombudschaft-berlin.de

Kinder- und Jugendtelefon – „Nummer gegen Kummer“ Kostenfrei & anonym.

116 111

Elterntelefon – „Nummer gegen Kummer“ Kostenfreie Beratung für Eltern & Sorgeberechtigte.

0800 111 0 550

„Kinderschutz beginnt bei uns selbst. Professionelles Handeln bedeutet, die eigene Rolle kontinuierlich zu hinterfragen, Verantwortung zu übernehmen und Grenzen zu respektieren.“

— Kinder- & Jugendschutzkonzept der Neovia gGmbH